Magazin :: Eine Frage der Ethik

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Eine Frage der Ethik
Ein Kollege nimmt hin und wieder Büromaterial mit nach Hause. Ist das zu melden oder gefährde ich damit womöglich seinen Arbeitsplatz?
Wenn in der Wirtschaft Mitarbeiterinnen die Kündigung auf den Tisch kriegen wegen zweier Pfandbons oder einer Frikadelle mit der Begründung, das Vertrauen sei zerstört – und zumindest den Pressemeldungen darüber nicht zu entnehmen ist, dass vorher persönliche Gespräche stattgefunden haben und Klärungen gesucht wurden, ist das zwar eine Vertrauen fordernde aber keine Vertrauen weckende Kultur. In den sogenannten „Zehn Geboten“ ist das nicht so. Da geht Gott erst einmal Vertrauen weckend in Vorleistung, bevor dann die Gebote folgen, wie der Vertrauensbund mit ihm inhaltlich zu gestalten ist: Ich bin der Herr, dein Gott, der ich dich aus Ägyptenland, aus der Sklaverei geführt hat. Du sollst, bzw. du wirst, ... – weil Gott alles in die Beziehung investiert und die Beziehung zu ihm „recht“ sein soll. Vertrauen und gewährte Freiheit gehören in der Bibel zusammen.
Zum Vertrauen gehört dann aber auch das Gespräch über Erwartungen, ethische Grundüberzeugungen und wie sie in Einzelfällen umgesetzt werden sollen. Denn „Du sollst nicht stehlen“ ist als ethische Grundregel längst kein Allgemeingut mehr. Sachen „mitgehen“ lassen gilt in manchen Branchen als Kavaliersdelikt. Oft stehen dahinter fehlende Möglichkeiten zur Meinungsbildung in puncto Ethik. Dass das „Mitnehmen“ von Büroartikeln keine Lappalie, sondern ein Bruch von Recht und Missbrauch von Freiheit ist, muss manchen erst gesagt werden. Und wie gut, wenn es gesagt wird! Wenn es nicht hinter dem Rücken dem Arbeitgeber gesagt wird, sondern wenn sich der/die Kollege/in traut, das Thema direkt anzusprechen. Und wenn das persönliche Gespräch nichts bringt, wäre sicher erst einmal eine Mitarbeitervertretung anzusprechen. Dass das „Mitnehmen“ Vertrauen zerstört, ist vielen nicht mehr klar. Nachfragen und reden, den Einzelfall wahrnehmen, käme auf jeden Fall vor einem vorschnellen Pauschalurteil. Geht so ein Verhalten schon über lange Zeit oder ist es nur einmal vorgekommen?
Wo eine Kündigung erfolgt aufgrund eines einmaligen „Vertrauensbruchs“, ist das meist nur der Anlass, endlich das Arbeitsverhältnis zu beenden. Es wäre bedeutend fairer, vorher ins Gespräch über die wahren Gründe zu gehen, wenn der Arbeitgeber mit jemandem unzufrieden ist. Denn auch Verhältnismäßigkeit gehört zum Vertrauen, wie das Gericht jetzt im „Frikadellenfall“ entschied. Es wäre gut, wenn sich Betriebsräte oder Mitarbeitervertretungen Gedanken machen, wie und wo über ethische Fragen im Betrieb gesprochen werden kann – sodass offen gelegt wird, welche Werte in einer Firma wichtig sind und in welche Regeln sie in einzelnen Fällen münden – was geht und was nicht. (Z. B. im Fall Frikadelle wäre eine klare Regel gut gewesen: Vor dem Geschäftsessen bedient sich niemand – auch nicht der Chef – am Buffet, hinterher ist das für alle möglich.) Je mehr Menschen dabei mit überlegen dürfen, desto stärker werden diese Ethik und ihre einzelnen Regeln mitgetragen und Vertrauen gefördert. In Vertrauen und Freiheit arbeitet es sich miteinander nun einmal am besten. Das wäre im Sinne der „Zehn Gebote“. Das wäre auch im Sinne der Erklärung Luthers zum 7. Gebot: „... dass wir unseres Nächsten Geld oder Gut nicht nehmen, … sondern ihm sein Gut und Nahrung helfen bessern und behüten.“ Im gemeinsamen Nachdenken über Ethik entsteht ein schützenswertes Betriebsklima, ein Wir-Gefühl, eine gemeinsame Sache. So arbeitet man gerne zur Besserung des „Guts des Nächsten“.
Christiane von Boehn, Pastorin und Leiterin der Diakonenausbildung des Erziehungsvereins Neukirchen-Vluyn.
Ausgabe: 2010