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Menschenwürde ade?
Bundesgerichtshof erlaubt Gentests an Embryos
Das Urteil des Deutschen Bundesgerichtshofs, die Präimplantationsdiagnostik auch in Deutschland zuzulassen, trifft auf harte Kritik. Dabei können bei künstlicher Befruchtung entstandene Embryonen auf Erbkrankheiten getestet – und gegebenenfalls verworfen werden. Das sei mit dem Lebensrecht und der Menschenwürde des Embryos nicht zu vereinbaren, erklärte der Mainzer Moraltheologe Johannes Reiter. Auch der Freiburger Medizinethiker Giovanni Maio hält die Gentests an Embryos gesellschaftlich für gefährlich. „Das fördert ein Denken, das im Grunde nur noch gesundes, leistungsfähiges Leben akzeptiert“, so der Professor.
Ausgabe: Herbst 2010







